Verordnung von eRezepten ab 01.01.2024 Pflicht
Ab 01. Januar 2024 sind wir gesetzlich dazu verpflichtet Ihnen ihr Medikamentenrezept in elektronischer Form auszustellen. Rezepte in Papierform wird es daher nur noch in Ausnahmefällen geben.
Hierfür benötigen Sie entweder eine App mit Verifizierungsmöglichkeit (Pin), welches Sie bei Ihrer Krankenversicherung anfragen müssen oder seit 01.07.2023 können eRezepte auch einfach mit Ihrer Versichertenkarte in der Apotheke eingelöst werden. Hierfür wird eine elektronische Gesundheitskarte benötigt, die Sie entweder bereits von Ihrer Krankenversicherung erhalten haben oder noch anfordern müssten.
Die dritte offizielle Möglichkeit mit erneutem Ausdruck eines QR-Codes wird nur in Ausnahmefällen Verwendung finden. Das bisherige Muster 16 (rosa Rezept) wird ebenso nur noch in bestimmten Situationen wie bspw. auf Hausbesuchen benutzt.
Weitere Info finden Sie auch auf der Homepage des Geundheitsministeriums.
Überweisungen oder Heilmittelverordnungen (wie bspw. Krankengymnastik) können aktuell noch nicht elektronisch ausgestellt werden. Ebenfalls gibt es für Privatrezepte noch keine bundeseinheitliche Lösung.
Sprechen Sie uns gerne an.
Ihre Praxis Dr. med. Markus Kaufmann